ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES SIEGES IMMOBILIEN j.d.o.o.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immobilienagentur Victory Real Estate j.d.o.o. Umag, Ernesta Miloša 25
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Artikel 1.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Agentur Victory Real Estate j.d.o.o. (im Folgenden: Vermittler) und dem Auftraggeber (natürliche oder juristische Personen). Mit dem Abschluss des Vermittlungsvertrags bestätigt der Kunde, dass er mit den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut ist und diesen zustimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Vermittlungsvertrags.
Artikel 2
IMMOBILIENANGEBOT
Das Immobilienangebot des Immobilienmaklers basiert auf Daten, die der Vermittler schriftlich, mündlich oder elektronisch vom Kunden erhalten hat, und ist durch die Unterschrift bedingt. Der Makler behält sich die Möglichkeit eines Fehlers in der Beschreibung und des Preises der Immobilie vor, die Möglichkeit, dass die beworbene Immobilie bereits verkauft (oder vermietet) wurde oder der Eigentümer den Verkauf (oder die Vermietung) aufgegeben hat. Die Angebote und Benachrichtigungen des Empfängers müssen vom Empfänger als Geschäftsgeheimnis aufbewahrt werden und dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermittlers an Dritte weitergegeben werden. Wenn der Bieter bereits mit den vom Makler angebotenen Immobilien vertraut ist, ist er verpflichtet, den Makler unverzüglich mündlich oder schriftlich (E-Mail, Fax, Einschreiben usw.) zu informieren. Das Angebot und / oder die Immobiliendaten gelten durch Bestätigung des Vermittlungsvertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Vermittler als bestätigt. Die Agentur haftet nicht für die in Absatz 3 dieses Artikels genannten Fehler, außer bei vorsätzlichen Fehlern und / oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Die Agentur ist nicht verantwortlich für Fehler und / oder extrem fahrlässiges Verhalten des Kunden.
Artikel 3
IMMOBILIENPREIS
Die Immobilienpreise werden in EUR ausgedrückt und sind in Kuna-Äquivalenten zum Wechselkurs der CNB am Tag der Zahlung zu zahlen.
Artikel 4
VERMITTLUNGSVEREINBARUNG
Mit dem Mediationsvertrag verpflichtet sich der Mediator, einen Dritten zu kontaktieren, der mit ihm ein Rechtsgeschäft aushandeln würde, und der Kunde verpflichtet sich, dem Mediator eine Mediationsgebühr zu zahlen, wenn ein Rechtsgeschäftsvertrag abgeschlossen wird. Der Mediationsvertrag wird zwischen dem Mediator und dem Auftraggeber geschlossen. Der Maklervertrag muss alle Informationen über die Immobilie für die Zwecke des vermittelten Geschäfts sowie die Verpflichtungen des Maklers und des Auftraggebers genau, wahrheitsgemäß und vollständig enthalten. Befindet sich die Immobilie im Miteigentum mehrerer Personen, ist die schriftliche Zustimmung (Vollmacht) aller Miteigentümer oder Vertreter aller Miteigentümer der Immobilie in Form der Annahme des Vermittlungsvertrags erforderlich.
Artikel 5
VERPFLICHTUNGEN DES VERMITTLERS
1) einen Maklervertrag mit dem Auftraggeber schriftlich abschließen;
2) Versuchen Sie, eine Person zu finden und mit dem Kunden in Kontakt zu bringen, um einen vermittelten Deal abzuschließen.
3) den Kunden mit dem durchschnittlichen Marktpreis ähnlicher Immobilien vertraut machen und ihn vor möglichen Immobilienmängeln warnen;
4) Überprüfen Sie die Dokumente, aus denen das Eigentum oder ein anderes Immobilienrecht an der betreffenden Immobilie hervorgeht, und warnen Sie den Kunden vor: offensichtlichen Mängeln und möglichen Risiken im Zusammenhang mit dem unregulierten Grundbuchzustand der Immobilie; eingetragene Immobilienrechte oder sonstige Rechte Dritter an Immobilien; rechtliche Konsequenzen der Nichteinhaltung mit Dritten; Mängel in der Bau- oder Nutzungserlaubnis nach einem besonderen Gesetz; die Umstände der Verpflichtung, das Vorkaufsrecht und die Beschränkungen bei Rechtsgeschäften gemäß besonderen Bestimmungen anzuwenden;
5) Führen Sie die erforderlichen Maßnahmen für die Präsentation von Immobilien auf dem Markt durch, bewerben Sie die Immobilien auf eine vom Vermittler festgelegte Weise und ermöglichen Sie die Inspektion von Immobilien.
6) Aufbewahrung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers und auf schriftliche Anweisung des Auftraggebers, die Daten der Immobilien, für die er vermittelt, oder in Verbindung mit dieser Immobilie oder dem Geschäft, für das er vermittelt, geheim zu halten ;; Informieren Sie den Kunden über alle Umstände, die für die beabsichtigte Arbeit relevant sind und die uns bekannt sind. 7) in Verhandlungen vermitteln und sich bemühen, einen Rechtsvertrag abzuschließen;
8) am Abschluss des Rechtsgeschäfts teilnehmen (Vorvereinbarung und Vereinbarung); und bei der Übergabe von Immobilien;
9) Wenn der Vertragsgegenstand Land ist, prüfen Sie den Zweck des betreffenden Landes gemäß den für dieses Land geltenden Vorschriften zur Raumplanung.
10) Es wird davon ausgegangen, dass der Mediator es dem Kunden ermöglicht hat, mit einer anderen Person (natürlich oder legal) über Verhandlungen zum Abschluss einer vermittelten Transaktion zu kommunizieren, wenn der Auftraggeber in die Lage versetzt wird, mit einer anderen Person in Kontakt zu treten, mit der er eine rechtliche Transaktion ausgehandelt hat. insbesondere wenn: der Auftraggeber oder ein Dritter mit der Inspektion der betreffenden Immobilie beauftragt oder angewiesen wurde; organisierte ein Treffen zwischen dem Auftraggeber und einer anderen verantwortlichen Person, um den Abschluss eines Rechtsgeschäfts zu verhandeln; dem Kunden den Namen, die Telefonnummer, das Fax, die E-Mail, eine andere Person, die zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts befugt ist, oder den genauen Standort der angeforderten Immobilie mitgeteilt.
Artikel 6
VERPFLICHTUNGEN DES BESTELLERS
Mit der Unterzeichnung des Maklervertrags verpflichtet sich der Kunde insbesondere, Folgendes zu tun:
1. Informieren Sie den Makler über alle Umstände, die für die Leistung des Maklerdienstes wichtig sind, und geben Sie genaue Informationen über die Immobilie an
2. dem Makler alle Unterlagen zur Verfügung stellen, aus denen hervorgeht, dass er Eigentümer der Immobilie ist, dh ein anderes reales Recht, nicht auf die Immobilie, die Gegenstand der Mediation ist
3. Warnen Sie den Broker vor allen registrierten und nicht registrierten Belastungen, die auf dem Grundstück bestehen
4. Befindet sich die Immobilie im Miteigentum mehrerer Personen, ist für den Verkauf von Immobilien in Form der Annahme des Zwischenvertrags die Zustimmung aller Miteigentümer oder Vertreter aller Miteigentümer erforderlich
5. dem Makler und einem Dritten, der am Abschluss des Maklergeschäfts interessiert ist, eine direkte Überprüfung der Immobilie zukommen lassen
6. Benachrichtigen Sie den Mediator schriftlich über alle Änderungen im Zusammenhang mit der Arbeit, für die er den Mediator autorisiert hat
7. dem Makler unmittelbar nach Abschluss des ersten vom Kunden mit einem Dritten geschlossenen Rechtsakts eine volle Maklergebühr für den Maklerdienst in dem von den Parteien vereinbarten Prozentsatz aus dem ermittelten Kaufpreis der Immobilie zu zahlen Der Betrag wurde an den Kunden gezahlt. Anzahlung und / oder Teil- und / oder Gesamtkaufpreis der Immobilie
8. dem Mediator die während der Mediation entstandenen Kosten zu erstatten, die die üblichen Mediationskosten übersteigen.
Artikel 7
ÜBUNG DES RECHTS AUF SIEG IMMOBILIEN j.d.o.o.
erwirbt das Recht auf eine vollständige Maklergebühr zum Zeitpunkt des Abschlusses des vermittelten Geschäfts oder durch Unterzeichnung der vorläufigen Vereinbarung (oder der Vereinbarung, wenn keine vorläufige Vereinbarung geschlossen wird), mit der sich der Auftraggeber verpflichtet hat, das vermittelte Geschäft abzuschließen. Die Gebühr wird an den Vermittler zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der vorläufigen Vereinbarung (oder der Vereinbarung, wenn die vorläufige Vereinbarung nicht geschlossen wird) beider Parteien gezahlt. Die Höhe der Maklergebühr für die Vermittlung beim Kauf, Umtausch, Leasing und der Vermietung von Immobilien wird gemäß der Preisliste der Maklerprovisionen des Immobilienverbandes der kroatischen Handelskammer berechnet, die ein wesentlicher Bestandteil davon ist Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Höhe der Maklergebühr ist in der Preisliste des Victory-Immobilienmaklers j.d.o.o. angegeben.
Der Kunde ist verpflichtet, eine Gebühr zu zahlen, wenn er mit einer Person, mit der er von der Agentur beauftragt wurde, ein Rechtsgeschäft abgeschlossen hat, das sich von demjenigen unterscheidet, für das die Mediation stattgefunden hat und das den gleichen Wert wie das Rechtsgeschäft hat oder das erreicht den gleichen Zweck wie das vermittelte Rechtsgeschäft.
Der Mediator hat Anspruch auf Entschädigung, wenn der Ehegatte, dh der außereheliche Partner, Nachkomme oder Elternteil des Auftraggebers, ein vermitteltes Rechtsgeschäft mit einer Person abschließt, mit der die Agentur den Auftraggeber in Kontakt gebracht hat.
Artikel 8
ZWISCHENGEBÜHREN UND VERMITTLUNGSKOSTEN
Der Makler erhebt eine Maklergebühr für seine Arbeit gemäß der Vereinbarung der Parteien. Der Makler erhebt vom Auftraggeber eine Gebühr für seine Arbeit in Höhe des durch die Maklervereinbarung festgelegten Betrags, der der Preisliste der Agentur entspricht. Der Mediator erwirbt das Recht auf Mediationsentschädigung in Höhe des in der Mediationsvereinbarung festgelegten Betrags unmittelbar nach Abschluss des ersten Rechtsakts der Vertragspartei, indem er eine gegenseitige Vereinbarung (Vorvereinbarung oder endgültige Vereinbarung) abschließt. Die Gebühr beinhaltet normale Mediationskosten, mit Ausnahme von Kosten, die auf normale Mediationskosten übergehen. Der Mediator hat Anspruch auf die Kosten und Aufwendungen, die während der Mediation anfallen und die die üblichen Kosten der Mediation übersteigen. Der Vermittler hat den Kunden schriftlich über die Kosten zu informieren, die über die üblichen Kosten der Mediation hinausgehen, und über die Verpflichtung, diese zu zahlen.
Artikel 9
Die Maklergebühr und die Kosten gemäß Artikel 8. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung des Maklers spätestens 15 Werktage nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Der Makler berechnet die Mehrwertsteuer auf die Höhe der Maklergebühren gemäß dem gesetzlichen Steuersatz, unabhängig davon, ob sich die Agentur im Mehrwertsteuersystem befindet.
Artikel 10
Wenn der Kunde während des Abschlusses der vermittelten Transaktion vom Abschluss eines Rechtsgeschäfts zurücktritt, ist er verpflichtet, dem Mediator die tatsächlichen Kosten zu zahlen, die während der Mediation anfallen, dh dem Makler die Kosten für aufgewendete Zeit, Werbung und andere effektiv angefallene Kosten zu zahlen.
Artikel 11
Der Mediator hat auch Anspruch auf die Mediationsgebühr, falls dies im Mediationsvertrag nicht ausdrücklich vereinbart ist. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Zwischentarif.
Artikel 12
HAFTUNG FÜR SCHÄDEN
Verstößt er gegen die Verpflichtung zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, ist der Mediator verpflichtet, den Geschädigten den Schaden zu zahlen, den sie durch die Offenlegung oder Nichterhaltung von Geschäftsgeheimnissen erlitten haben. Es wird nicht davon ausgegangen, dass die Pflicht zum Berufsgeheimnis verletzt wurde, wenn der Mediator die Informationen an die Personen weitergibt, mit denen er Kontakt mit dem Kunden aufnehmen möchte. Dies war unbedingt erforderlich, damit der Mediator seine Verpflichtung aus dem mit dem Kunden geschlossenen Mediationsvertrag erfüllen konnte . Der Kunde haftet für Schäden, wenn er betrügerisch gehandelt hat, wenn er keine für das Maklergeschäft relevanten und / oder falschen Angaben gemacht hat. Der Kunde haftet auch für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig gegenüber der Agentur und / oder einem Dritten, mit dem die Agentur ihn in Kontakt gebracht hat, begangen hat. In dem in Absatz 2 dieses Artikels genannten Fall vereinbaren der Vermittler und der Auftraggeber die Verpflichtung des Auftraggebers, der Agentur alle während der Mediation entstandenen Kosten zu zahlen, die die Vermittlungsgebühr für die vermittelte Arbeit nicht überschreiten dürfen.
Artikel 13
PREISLISTE DER ZWISCHENDIENSTLEISTUNGEN
PREISLISTE VICTORY REAL ESTATE j.d.o.o.
Maklergebühren für Mediation während des Verkaufs, Austauschs, Leasing,
Mietimmobilien und andere Agenturleistungen
AN UND VERKAUF
Die Gebühr wird als Prozentsatz des Gesamtbetrags des erzielten Kaufpreises berechnet.
Gesamtgebühr – 6%, jedoch nicht weniger als 16.000,00 HRK
VERKAUF
Vermittlungsgebühr beim Verkauf von Immobilien
(vom Verkäufer berechnet) – 3%, jedoch nicht weniger als 8.000,00 HRK
EINKAUFEN
Vermittlungsgebühr beim Immobilienkauf
(vom Kunden berechnet) – 3%, jedoch nicht weniger als 8.000,00 HRK
ERSATZ
Beim Umtausch von Immobilien wird von jeder Partei an der Börse eine Gebühr erhoben, und der Prozentsatz wird aus dem Wert der von der Partei durch die Börse erworbenen Immobilien berechnet – 3%, jedoch nicht weniger als 8.000,00 HRK
VERMIETUNG UND MIETE
MIETE – Gebühr vom Vermieter (Vermieter)
Prozentsatz der monatlichen Miete (einmalig) –
100% – Minimum
150% – Zu vermieten oder zu leasen von 5 bis 10 Jahren
200% – Zu vermieten oder zu leasen für 10 Jahre oder länger
MIETE – Provision vom Mieter (Mieter)
Prozentsatz der monatlichen Miete (einmalig)
100% – Mindestmiete
150% – Zu vermieten oder zu leasen von 5 bis 10 Jahren
200% – Zu vermieten oder zu leasen für 10 Jahre oder länger
SONSTIGE DIENSTLEISTUNGEN
Unternehmensberatung und Engagement von Vermittlern – HRK 500,00 / Stunde
Service zur Erlangung eines Auszugs aus dem Grundbuch, Kopien des Katasterplans,
Eigentumsurkunde und andere Dokumente bei staatlichen und regionalen Verwaltungsbehörden
Selbstverwaltung anstelle des Hauptsitzes der Agentur – HRK 200,00
Service zur Erlangung eines Auszugs aus dem Grundbuch, Kopien des Katasterplans,
Eigentumsurkunde und andere Dokumente bei staatlichen und regionalen Verwaltungsbehörden
Selbstverwaltung außerhalb des Sitzes der Agentur – 150,00 kn / Stunde + 2 kn pro zurückgelegte km
-VAT ist nicht im Preis inbegriffen
– Gebühren und Verwaltungsgebühren sind nicht im Preis enthalten
– Für den eingezogenen Betrag reduzieren wir die Maklergebühr für den Verkauf von Immobilien
Artikel 14
EXKLUSIVE VERMITTLUNG
Mit dem Vermittlungsvertrag kann sich der Kunde verpflichten, keinen anderen Vermittler (ausschließlich Vermittlung) für das vermittelte Rechtsgeschäft zu beauftragen, wobei diese Verpflichtung ausdrücklich vereinbart werden muss. Wenn der Kunde während der Laufzeit des exklusiven Vermittlungsvertrags über den Vermittler über einen anderen Vermittler ein Rechtsgeschäft abgeschlossen hat und für das der ausschließliche Vermittler einen Vermittlungsauftrag erhalten hat, ist er verpflichtet, dem Vermittler die tatsächlich entstandenen Kosten zu zahlen die Vermittlung. Bei Abschluss des Vertrages über die ausschließliche Vermittlung ist der Vermittler verpflichtet, den Auftraggeber auf die Bedeutung und die rechtlichen Konsequenzen dieser Bestimmung aufmerksam zu machen.
Artikel 15
DAUER DES VERTRAGS UND KÜNDIGUNG DES VERTRAGS
Der Mediationsvertrag wird für einen Zeitraum von 12 Monaten geschlossen und endet mit Ablauf der Laufzeit, für die er abgeschlossen wurde, es sei denn, die Arbeit, für die die Mediation abgeschlossen wurde, wurde innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen. Die Vertragsparteien können den Vermittlungsvertrag noch vor Ablauf der Laufzeit, für die der Vertrag geschlossen wurde, aus einem besonders berechtigten Grund und nur schriftlich von beiden Parteien kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 8 (acht) Tage ab Eingang der Kündigung. Der Kunde ist verpflichtet, dem Mediator die Kosten der Mediation zu erstatten. Wenn der Vermittlungsvertrag nach Ablauf der Frist endet, haben die Vertragsparteien keine Ansprüche gegeneinander. Wenn der Kunde ein Rechtsgeschäft mit einem Dritten abschließt, ist er verpflichtet, den Mediator innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Beendigung der Mediationsverpflichtung oder Beendigung des Mediationsvertrags schriftlich zu benachrichtigen.
Artikel 16
PERSÖNLICHER DATENSCHUTZ (DSGVO)
Mit der Unterzeichnung des Maklervertrags erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit VICTORY REAL ESTATE j einverstanden. d.o.o. für die Verwendung personenbezogener Daten und anderer Daten aus dem Vertrag und bestätigt, dass er über die Methode der Datenverarbeitung informiert wurde.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung, des Gesetzes zur Umsetzung der Allgemeinen Datenschutzverordnung und anderer Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten.
Die Informationen gelten als geheim und können nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, diese Informationen sind für die Umsetzung vertraglicher und rechtlicher Verpflichtungen erforderlich.
Artikel 17
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Für die Beziehungen zwischen dem Vermittler und der Agentur und anderen betroffenen Personen, die nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Vermittlervertrag geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Immobilienmaklergesetzes und des Gesetzes über zivilrechtliche Verpflichtungen.
Im Streitfall sind die Vertragsparteien verpflichtet, zu versuchen, den Streit durch Schlichtung oder durch das Schlichtungszentrum der kroatischen Handelskammer beizulegen, und nur dann, wenn die Schlichtung keinen Rechtsstreit mit dem Amtsgericht in Pula einleitet Buje.
Umag, November 2020
SIEG IMMOBILIEN j.d.o.o.